Vollzugshinweise zu § 14 Abs. 5 des Waffengesetzes

wichtig1

Hiermit wollten wir euch über die Vollzugshinweise zu § 14 Abs. 5 des Waffengesetzes vom Innenministerium des Landes Baden-Württemberg informieren.

Wir bitten alle Schützen, die Waffen über dem Grundkontingent besitzen, um besondere Kenntnissnahmen.

08_2023_Vollzugshinweise_Paragraph_14_Abs_5.pdf

Im Auftrag der Vorstandschaft

Login

Deutschland 59,7% Deutschland
Schweiz 15,4% Schweiz
Vereinigte Staaten von Amerika 12,0% Vereinigte Staaten von Amerika
China 4,8% China
Frankreich 3,0% Frankreich

Total:

33

Länder
015081
Heute: 11
Gestern: 8
Diese Woche: 28
Letzte Woche: 59
Dieser Monat: 19