Vollzugshinweise zu § 14 Abs. 5 des Waffengesetzes

wichtig1

Hiermit wollten wir euch über die Vollzugshinweise zu § 14 Abs. 5 des Waffengesetzes vom Innenministerium des Landes Baden-Württemberg informieren.

Wir bitten alle Schützen, die Waffen über dem Grundkontingent besitzen, um besondere Kenntnissnahmen.

08_2023_Vollzugshinweise_Paragraph_14_Abs_5.pdf

Im Auftrag der Vorstandschaft

Login

Deutschland 47,0% Deutschland
Unbekannt 20,8% Unbekannt
Vereinigte Staaten von Amerika 12,0% Vereinigte Staaten von Amerika
Schweiz 10,4% Schweiz
China 3,9% China

Total:

50

Länder
021372
Heute: 9
Gestern: 6
Diese Woche: 9
Letzte Woche: 74
Dieser Monat: 19