Vollzugshinweise zu § 14 Abs. 5 des Waffengesetzes

wichtig1

Hiermit wollten wir euch über die Vollzugshinweise zu § 14 Abs. 5 des Waffengesetzes vom Innenministerium des Landes Baden-Württemberg informieren.

Wir bitten alle Schützen, die Waffen über dem Grundkontingent besitzen, um besondere Kenntnissnahmen.

08_2023_Vollzugshinweise_Paragraph_14_Abs_5.pdf

Im Auftrag der Vorstandschaft

Login

Deutschland 48,6% Deutschland
Unbekannt 18,0% Unbekannt
Vereinigte Staaten von Amerika 11,9% Vereinigte Staaten von Amerika
Schweiz 11,7% Schweiz
China 4,0% China

Total:

41

Länder
019685
Heute: 13
Gestern: 10
Diese Woche: 41
Letzte Woche: 104
Dieser Monat: 34